§ 27 des Schulgesetzes
(1) Mit dem Beginn des Schuljahres werden alle Kinder, die bis zum 30. Juni des laufenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, schulpflichtig. Als schulpflichtig gelten auch Kinder, die bis zum 30. September des laufenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben und von den Eltern in der Schule angemeldet wurden.
Termin |
Vorschule |
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Mai | Aushang mit Informationen zur Schulanmeldung für das kommende Jahr |
15.08. - 15.09. | Anmeldung in der Schule |
September | Elternabend mit Vorschuleltern |
September - Februar | Hospitation in Kita |
September | Treffen Erzieherin Vorschule/Schulleiterin |
Oktober | Kontaktaufnahme mit Eltern bei Kindern mit Entwicklungsbesonderheiten |
nach Absprache | Schulaufnahmeüberprüfung |
bis 31.01. | Einleitung notwendiger Verfahren zur Überprüfung sonderpädagogischen Förderbedarfs |
2. Schulhalbjahr | Kennenlernnachmittage |
Mai | Schulaufnahmebescheid |
Eltern, die ihr Kind in der Grundschule Königswalde anmelden möchten, aber nicht in diesem Schulbezirk wohnen, stellen bitte einen Antrag auf Schulbezirkswechsel und geben diesen persönlich in der Schule bei der Schulleitung ab.
Eltern begleiten ihr Kind zur Schulaufnahmeuntersuchung durch den jugendärztlichen Dienst Annaberg. Die Einladungen hierfür erhält jedes Elternhaus schriftlich.
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