§ 27 des Schulgesetzes
(1) Mit dem Beginn des Schuljahres werden alle Kinder, die bis zum 30. Juni des laufenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, schulpflichtig. Als schulpflichtig gelten auch Kinder, die bis zum 30. September des laufenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben und von den Eltern in der Schule angemeldet wurden.
15.08.2024 - 15.09.2024
Eltern melden ihren zukünftigen Schulanfänger in der Gemeinde Königswalde an.
Bei der Anmeldung ist die Geburtsurkunde des Kindes, das Formular zur Schulanmeldung, eventuelle Sorgerechtsentscheidungen und der Impfausweis (ärztliches Attest) zum Nachweis der Masernschutzimpfung vorzulegen.
Eltern, die ihr Kind an einer freien Schule anmelden möchten, informieren die Grundschule Königswalde hierüber.
Eltern, die ihr Kind in der Grundschule Königswalde anmelden möchten, aber nicht in diesem Schulbezirk wohnen, stellen bitte einen Antrag auf Schulbezirkswechsel und geben diesen persönlich in der Schule bei der Schulleitung ab.
Eltern begleiten ihr Kind zur Schulaufnahmeuntersuchung durch den jugendärztlichen Dienst Annaberg. Die Einladungen hierfür erhält jedes Elternhaus schriftlich.
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