Grundschule Königswalde
Grundschule Königswalde

Inklusion

§16 Schulordnung Grundschule: (1) „Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden in der Grundschule entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit grundsätzlich in allen Fächern nach den Lehrplänen der Grundschule unterrichtet (lernzielgleiche inklusive Unterrichtung) Von der Stundentafel der Grundschule kann entsprechend dem Förderschwerpunkt abgewichen werden.

(2) Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Förderschwerpunkten Lernen und Geistige Entwicklung werden grundsätzlich nach dem Lehrplan der jeweiligen Förderschule unterrichtet (lernzieldifferente inklusive Unterrichtung). In Abhängigkeit vom individuellen Förderbedarf und den Festlegungen im Förderplan können die Lerninhalte der Lehrpläne der Grundschule genutzt werden. Von der Stundentafel kann abgewichen werden.

 

An unserer Grundschule werden im Jahr 2023/2024 Kinder inklusiv unterrichtet

Sprache   - Kinder
     
Lernen   2 Kinder
     
Sozial - emotionale Entwicklung   - Kinder
     
Körperlich motorische Entwicklung   - Kinder
     
Geistige Entwicklung   - Kinder
     
Hören   - Kinder
     
Sehen   - Kinder
     
Autistisches Verhalten    - Kinder

Voraussetzung für eine inklusive Beschulung ist, dass sonderpädagogischer Förderbedarf besteht. Dieser wird durch eine Überprüfung durch die betreffende Förderschule festgestellt. In der Folge werden pädagogische Maßnahmen ermittelt, die hilfreich sind, das Kind individuell zu fördern.

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Grundschule Königswalde
Jöhstädter Str. 10
09471 Königswalde

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