Sehr geehrte Eltern,
nach den gesetzlichen Bestimmungen werden für das Schuljahr 2027/2028 alle Kinder, die bis zum 30. Juni 2027 das sechste Lebensjahr vollenden, schulpflichtig.
Kinder, die bis zum 30. September 2027 das sechste Lebensjahr vollenden und von ihren Eltern angemeldet werden, können ebenfalls zu Beginn des Schuljahres 2027/2028 in die Grundschule aufgenommen werden, soweit sie die erforderlichen geistigen und körperlichen Voraussetzungen für den Schulbesuch mitbringen.
Die Anmeldung der betreffenden Kinder, die in Königswalde wohnhaft sind, erfolgt in der Zeit vom 17.08.2026 bis 28.08.2026 und kann in der Gemeindeverwaltung Königswalde, Zimmer 4, zu den Sprechzeiten vorgenommen werden. Der Antrag zur Schulanmeldung kann auf der Schulhomepage www.grundschule-koenigswalde.de heruntergeladen oder in der Gemeinde abgeholt werden.
Bei der Anmeldung ist die Geburtsurkunde, der Impfausweis des Kindes oder eine amtlich beglaubigte Kopie vorzulegen.
Der Anmeldebogen ist von beiden sorgeberechtigten Elternteilen zu unterzeichnen. Eltern mit alleinigem Sorgerecht weisen dies bitte bei der Anmeldung nach.
Sofern eine Einschulung an einer Schule in freier Trägerschaft vorgesehen ist, ist dies der Grundschule Königswalde unter Verwendung des Anmeldebogens anzuzeigen. Dieser steht auf der Schulhomepage www.grundschule-koenigswalde.de zum Download bereit.
Sprechzeiten der Gemeindeverwaltung:
| Montag | 14:00 - 15.00 Uhr |
| Dienstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 14:30 - 18:00 Uhr |
| Mittwoch | 09:00 - 12:00 Uhr |
| Donnerstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 14:30 - 16:00 Uhr |
Mit freundlichen Grüßen
P. Mauersberger
Schulleiterin
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