Grundschule Königswalde
Grundschule Königswalde

Mitteilung zur Anmeldung der schulpflichtigen Kinder zum Schulbesuch

Königswalde, 08.05.2024

 

Sehr geehrte Eltern,

 

nach den gesetzlichen Bestimmungen werden für das Schuljahr 2025/2026 alle Kinder, die bis zum 30.Juni 2025 das sechste Lebensjahr vollenden, schulpflichtig.

Kinder, die bis zum 30.September 2025 das sechste Lebensjahr vollenden und von ihren Eltern angemeldet werden, können ebenfalls zu Beginn des Schuljahres 2025/2026 in die Grundschule aufgenommen werden, soweit sie die erforderlichen geistigen und körperlichen Voraussetzungen für den Schulbesuch mitbringen.

 

Die Anmeldung der betreffenden Kinder, die in Königswalde wohnhaft sind, erfolgt in der Zeit vom 22.08.2024 bis 05.09.2024 und kann in der Gemeindeverwaltung Königswalde, Zimmer 4, zu den Sprechzeiten vorgenommen werden.

 

Die Schulanmeldung kann hier heruntergeladen werden:

Bei der Anmeldung ist die Geburtsurkunde, der Impfausweis des Kindes oder eine amtlich beglaubigte Kopie vorzulegen.

Der Anmeldebogen ist von beiden sorgeberechtigten Elternteilen zu unterzeichnen. Eltern mit alleinigem Sorgerecht weisen dies bitte bei der Anmeldung nach.

 

Eltern, die ihr Kind an einer Schule in freier Trägerschaft einschulen lassen möchten, teilen dies bitte der Grundschule Königswalde zur Kenntnis mit.

 

Sprechzeiten der Gemeindeverwaltung:

 

Montag:         14:00 - 15.00 Uhr

Dienstag:        9:00 - 12:00 Uhr und 14:30 - 18:00 Uhr

Mittwoch:       9:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag:    9:00 - 12:00 Uhr und 14:30 - 16:00 Uhr

 

Mit freundlichen Grüßen

 

P. Mauersberger

Schulleiterin

Inkrafttreten Sächsisches Transparenzgesetz (SächsTranspG)

 

Transparenzhinweis:

 

Ab 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind.

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