Sehr geehrte Eltern,
nach den gesetzlichen Bestimmungen werden für das Schuljahr 2026/2027 alle Kinder, die bis zum 30. Juni 2026 das sechste Lebensjahr vollenden, schulpflichtig.
Kinder, die bis zum 30. September 2026 das sechste Lebensjahr vollenden und von ihren Eltern angemeldet werden, können ebenfalls zu Beginn des Schuljahres 2026/2027 in die Grund-schule aufgenommen werden, soweit sie die erforderlichen geistigen und körperlichen Voraussetzungen für den Schulbesuch mitbringen.
Die Anmeldung der betreffenden Kinder, die in Königswalde wohnhaft sind, erfolgt in der Zeit vom 18.08.2025 bis 28.08.2025 und kann in der Gemeindeverwaltung Königswalde, Zimmer 4, zu den Sprechzeiten vorgenommen werden.
Der Antrag zur Schulanmeldung kann hier auf der Schulhomepage www.grundschule-koenigswalde.de heruntergeladen oder in der Gemeinde abgeholt werden.
Bei der Anmeldung sind die Geburtsurkunde, der Impfausweis des Kindes oder eine amtlich beglaubigte Kopie vorzulegen. Der Anmeldebogen ist von beiden sorgeberechtigten Elternteilen zu unterzeichnen. Eltern mit alleinigem Sorgerecht weisen dies bitte bei der Anmeldung nach.
Eltern, die ihr Kind an einer Schule in freier Trägerschaft einschulen lassen möchten, sind verpflichtet, dies der Grundschule Königswalde mitzuteilen. Den entsprechenden Antrag finden Sie ebenfalls hier auf der Schulhomepage www.grundschule-koenigswalde.de
Sprechzeiten der Gemeindeverwaltung:
Montag: 14.00 - 15.00 Uhr
Dienstag: 9.00 - 12.00 und 14.30 - 18.00 Uhr
Mittwoch: 9.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag: 9.00 - 12.00 und 14.30 - 16.00 Uhr
Mit freundlichen Grüßen
P. Mauersberger
Schulleiterin
Rechtsgrundlage
§ 26 SchulG – Allgemeines zur Schulpflicht
§ 27 SchulG – Beginn der Schulpflicht
§ 31 SchulG – Verantwortung für die Erfüllung der Schulpflicht
§ 3 Schulordnung Grundschulen – SOGS – Anmeldung
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