Mit dem Einhalten der Hausordnung werden die äußeren Voraussetzungen für einen geregelten Schulalltag geschaffen. Sie ist von der Schulkonferenz bestätigt und damit rechtskräftig.
1.1. Jeder Schüler kommt pünktlich. Spätestens 5 Minuten vor Unterrichtsbeginn befindet
er sich im Unterrichtsraum.
1.2. Das Betreten der Schule erfolgt durch den Haupteingang an der Jöhstädter Straße.
Hortkinder nutzen den Hintereingang.
1.3. Bei Verspätung nutzen die Schüler die Klingel.
1.4. Jacken und Schuhe werden an den vorgesehenen Garderoben abgelegt.
1.5. Für alle Schüler besteht Hausschuhpflicht.
1.6. Nach Betreten des Unterrichtsraumes werden die Arbeitsmaterialien für den Unterricht
bereitgelegt.
1.7. Bei Nichterscheinen des Lehrers informiert ein Schüler die Schulleiterin bzw.
einen anderen Lehrer.
2. Pausen
2.1. Die Pausen dienen der Erholung und dem Bereitstellen der Unterrichtsmittel für die
kommende Unterrichtsstunde.
2.2. Der Zimmerwechsel in die Fachkabinette erfolgt zum Vorklingeln mit dem Lehrer.
2.3. Die Fenster werden nur durch die Lehrer geöffnet.
2.4. Jeder Schüler befolgt die Hinweise der aufsichtsführenden Lehrkraft.
2.5. Die Thermostate an den Heizkörpern werden nicht verstellt.
2.6. In der großen Pause gehen alle Schüler auf den Pausenhof.
3. Unterrichtsschluss
3.1. Alle Schüler räumen ihren Platz nach Unterrichtsschluss zusammen.
3.2. Unter Führung des Lehrers verlassen die Schüler das Schulgebäude.
4. Grundsätze für das Einhalten der schulischen Normen
4.1. Es ist verboten, während der Unterrichtzeit oder in den Pausen das Schulgebäude/Schulgelände zu verlassen.
4.2. Im Schulhaus wird sich rücksichtsvoll verhalten. Rennen und toben im Schulgebäude
sind verboten.
4.3. Das Mitbringen von elektronischem Spielzeug ist untersagt.
4.4. Bei mutwilliger Zerstörung von Einrichtungsgegenständen, Lehr- und Lernmitteln
wird Schadensersatz eingeklagt.
4.5. Fundsachen werden beim Hausmeister oder einem Lehrer abgegeben.
4.6. Fahrräder werden an den Fahrradständern abgestellt. Für die Fahrräder übernehmen
Schule und Schulträger keine Haftung.
Auf dem Weg zur Schwimmhalle wird das Rad geschoben.
4.7. Der Sportunterricht beginnt und endet an der Schule. Die Turnhalle darf nur in Begleitung
eines Lehrers betreten werden.
Der Schwimmunterricht endet an der Schwimmhalle.
4.8. Das Tragen von Schmuck ist im Sportunterricht verboten. (siehe Verwaltungsvorschrift)
4.9. Bei Verstößen gegen die Hausordnung werden Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen,
wie sie im Schulgesetz verankert sind, gegenüber Schülern getroffen.
5. Teilnahme an schulischen und außerschulischen Veranstaltungen
5.1. Schulische Veranstaltungen können während der Unterrichtszeit stattfinden.
Lehrplangebundene Veranstaltungen sind Pflicht.
Für außerschulische Veranstaltungen, die nicht als Schulveranstaltungen erklärt werden,
besteht keine Teilnahmepflicht.
5.2. Befreiung von Schulveranstaltungen:
§ 26 Sächsisches Schulgesetz (Auszug) „Das Grundrecht auf freie Religionsausübung
(art.4, Abs.1 und 2 GG) kann zu einem Anspruch auf Befreiung von bestimmten
Fächern oder Schulveranstaltungen führen.“
Eltern haben in solchen Fällen die Pflicht, eine ordnungsgemäße Befreiung mit
Begründung dem Klassenlehrer bzw. Schulleiter zukommen zu lassen.
Siehe Verordnung des sächsischen Staatsministeriums für Kultus vom 12.08.1994.
6. Meldepflicht bei Schülerunfall oder Krankheit
6.1. Erleidet ein Schüler einen Unfall
a) auf dem Schulweg
b) während des Aufenthaltes im Schulgebäude
c) während des Aufenthaltes im Schulgelände
d) während des Sport- und Schwimmunterrichts
e) während anderer schulischer Veranstaltungen
sind Schüler und Eltern verpflichtet, dies dem Lehrer oder Schulleiter
spätestens am 2. Tag zu melden.
6.2. Bei Krankheit wird die Schule oder der Hort bis zur 2. Unterrichtsstunde (8.25 Uhr)
telefonisch oder schriftlich verständigt.
6.3. Einen Antrag auf Befreiung vom Sportunterricht wird von den Erziehungsberechtigten
in schriftlicher Form gestellt.
Ab der 2.Woche ist ein ärztliches Attest notwendig.
Der Rettungswegeplan hängt in jedem Zimmer aus.
Inkrafttreten am 02.09.2018
Mauersberger Heß Drechsel
Schulleiterin Elternratsvorsitzende Hortleiterin
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